Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Pauschalierung einer Aufwandsentschädigung für Betriebsprüfer-Zoll und für Hausbeschauen außerhalb der vorgeschriebenen Dienstzeit sowie für Bedienstete im Bereich der Kontrolle der illegalen Ausländerbeschäftigung (KIAB)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 403/1989Bundesgesetzblatt Nr. 403 aus 1989,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 5Artikel eins, Paragraph 5
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
§ 5.Paragraph 5,
Bei der monatlichen Abrechnung der Aufwandsentschädigung für Hausbeschau- und Hausbeschau-Kontrollorgane sind Überstundenbruchteile, wenn sie mehr als 30 Minuten betragen, als volle Stunde zu rechnen, wenn sie weniger als 30 Minuten betragen, unberücksichtigt zu lassen.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2025
Dokumentnummer
NOR12103931
Alte Dokumentnummer
N6198910073H